langzeitbehandlung
Indikationsprüfung einer Sauerstoff-Langzeittherapie
Bei zahlreichen chronischen Erkrankungen der Atemwege stellt sich im Laufe der Zeit die Frage nach der Notwendigkeit einer Sauerstofflangzeitbehandlung, die eine Verbesserung der Lebensqualität und der Prognose des Betroffenen zum Ziel hat.
Die Behandlung erfolgt in Abhängigkeit von der vorhandenen Mobilität entweder über einen Sauerstoffkonzentrator, ein Flüssigsystem oder mit einem tragbaren Gerät. Gegebenenfalls werden die Verfahren miteinander kombiniert.
Der Sauerstoffkonzentrator (O2-Generator) ist ein Gerät von der Größe eines Nachtschranks. Die Mobilität innerhalb der Wohnung ist gewährleistet, Aktivitäten außerhalb der Wohnung sind nur mit großem Aufwand realisierbar.
Ein Sauerstoffkonzentrator ist von einer Stromquelle abhängig. Alternative Versorgungsmöglichkeit ist das Flüssigsystem, wenn hohe Mengen an Sauerstoff benötigt werden und eine große Mobilität außerhalb der Wohnung gewährleistet werden soll. Dann wird ein Sauerstofftank in der Wohnung aufgestellt, aus dem im Bedarfsfall geringe Mengen Sauerstoff aus dem Tank abgezapft und in einen etwa 2 bis 3 kg schweren tragbaren kleinen Sauerstofftank abgefüllt werden, so dass dann eine entsprechende Mobilität gewährleistet werden kann.
Mit einem Flaschensystem kann ebenfalls eine ausreichende Mobilität erreicht werden, wenngleich zu berücksichtigen ist, dass die Flaschensysteme unhandlich und schwer sind.
Die definitive Entscheidung über Art und Umfang der Versorgung mit Sauerstoff wird letztendlich von der Krankenkasse getroffen, allerdings kann durch eine exakte Diagnostik und medizinische Begründung die Empfehlung eines bestimmten Systems transparent dargelegt werden.
In unserer Lungenpraxis wird die Notwendigkeit einer Sauerstofflangzeitbehandlung an Hand der geltenden Leitlinien durch Bestimmung der Blutgase in Ruhe und unter Belastung geprüft und die Empfehlung für ein bestimmtes System ausgesprochen, wobei individuelle Faktoren berücksichtigt werden. Darüber hinaus erfolgt die Kontrolle einer bereits eingeleiteten Behandlung durch Überprüfung der Blutgase.